ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN (AGB)

für die Vermietung der HÛS Chalets

Stand: 01.01.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienunterkünfte Lodge Lavendel und Lodge Thymian der HÛS Chalets sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen, die zwischen dem Vermieter und den Gästen geschlossen werden.

(2) Vertragspartner und Inhaber der HÛS Chalets:

Jochen Leisinger (Einzelunternehmer) Hauweg 26 79692 Kleines Wiesental (OT Neuenweg) Deutschland

Telefon: +49 (0) 172 5693 211 E-Mail: buchung@hus-chalet.de USt-IdNr.: [bitte ergänzen] Steuer-Nr.: [bitte ergänzen]

(3) Abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Mit der Buchung über die Website hus-chalet.de, telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab.

(2) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Bei Online-Direktbuchung gilt die automatisch generierte Bestätigungs-E-Mail als verbindlicher Vertragsabschluss.

(3) Der Gast versichert, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Buchungen durch Minderjährige sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten nicht zulässig.

(4) Der Vermieter behält sich vor, Buchungsanfragen aus sachlichen Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Gast erhält die ausgewählte Lodge zur alleinigen Nutzung für die vereinbarte Dauer. Die genaue Ausstattung ist auf der Website unter den jeweiligen Lodge-Seiten dokumentiert.

(2) Im Mietpreis enthalten:

  • Übernachtung in der gebuchten Lodge

  • Privater Außenwhirlpool, 365 Tage beheizt (Nutzungszeiten siehe § 8)

  • Bettwäsche und Handtücher (einmalige Bereitstellung)

  • Bademäntel und Saunatücher

  • Holzofen (Kaminholz auf Wunsch gegen Aufpreis)

  • Voll ausgestattete Küche (ohne Lebensmittel/Grundausstattung)

  • Kostenfreies WLAN

  • Eigener Parkplatz

(3) Optional und gegen Aufpreis buchbar:

  • Privates Saunahaus zur eigenen Nutzung (25,00 € pro 2-Stunden-Slot)

  • Kaminholz (15,00 €)

  • Frühstücksbox, Abendmenü mit Weinbegleitung, Housekeeping

  • Mitnahme eines Hundes nach vorheriger Absprache (ab 10,00 € pro Hund und Nacht)

(4) Mindestaufenthalt: 2-3 Nächte. Abweichungen nur nach gesonderter Absprache.

(5) Personenzahl:

  • Lodge Lavendel: 1 bis 4 Personen, Kinder ab 6 Jahren willkommen

  • Lodge Thymian: 2 Personen, Adults Only (Mindestalter 18 Jahre)

Die Belegung mit mehr als der gebuchten Personenzahl ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und gegen Aufpreis zulässig.

§ 4 Preise, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise gemäß Website bzw. Buchungsbestätigung.

(2) Zusätzliche, einmalige Kosten pro Aufenthalt:

  • Endreinigung: 50,00 €

  • Pool-Kaution: 100,00 € (bar bei Anreise, Rückerstattung bei Abreise — siehe § 11)

(3) Zusätzliche, gesetzlich vorgeschriebene Abgaben:

  • Kurtaxe: 1,40 € pro Person und Nacht (gemäß Satzung der Gemeinde Kleines Wiesental, Stand zum Buchungsdatum)

(4) Zahlungsbedingungen:

  • Der Gesamtbetrag ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung gemäß ausgewiesener Frist per Banküberweisung zu zahlen. Die genaue Zahlungsfrist richtet sich nach dem Buchungszeitpunkt:

    • bei mehr als 14 Tagen vor Anreise: 7 Werktage nach Buchung

    • bei weniger als 14 Tagen vor Anreise: 3 Werktage nach Buchung

    • bei Last-Minute-Buchungen (weniger als 7 Tage vor Anreise): unverzüglich

  • Die genauen Fälligkeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.

(5) Zahlungsmethoden:

  • Die Zahlung des Mietpreises erfolgt per Banküberweisung an das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto.

  • Vor Ort können Zusatzleistungen (Kaminholz, Saunahaus, Frühstücksbox, etc.) in bar oder ab 50,00 € auch mit Karte beglichen werden.

(6) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich der Vermieter vor, vom Vertrag zurückzutreten und die in § 5 geregelten Stornogebühren in Rechnung zu stellen.

§ 5 Stornierung, Rücktritt und Nichtanreise

(1) Der Gast kann jederzeit vor Anreise vom Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornogebühren, berechnet auf den Gesamtbetrag der Buchung:

Zeitpunkt der StornierungStornogebührMehr als 3 Monate vor Anreisekostenfrei (siehe Abs. 2)Ab 3 Monate vor Anreise40 %Ab 2 Monate vor Anreise80 %Im letzten Monat vor Anreise oder bei Nichtanreise / Reiseabbruch100 %

(2) Bei kostenfreier Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 70,00 € einbehalten.

(3) Die Stornierung muss in Textform (E-Mail oder Brief) erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.

(4) Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.

(5) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

(6) Sollte die Lodge anderweitig vermietet werden können, reduzieren sich die Stornogebühren um die hierdurch erzielten Einnahmen. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch.

§ 6 Anreise und Abreise

(1) Check-in: ab 15:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag.

(2) Check-out: bis spätestens 10:00 Uhr am vereinbarten Abreisetag.

(3) Abweichende Anreise- oder Abreisezeiten sind nur nach vorheriger Absprache und je nach Verfügbarkeit möglich.

(4) Bei Anreise nach 20:00 Uhr ist der Gast verpflichtet, den Vermieter telefonisch zu informieren.

(5) Erfolgt keine Anreise und keine Mitteilung, gilt die Buchung 24 Stunden nach geplanter Anreise als storniert (100 % Stornogebühr).

(6) Die Schlüsselübergabe erfolgt kontaktlos über den Schlüsseltresor. Der Zugangscode wird dem Gast einen Tag vor Anreise per E-Mail mitgeteilt.

§ 7 Mitführen von Hunden

(1) Die Mitnahme von Hunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache und ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

(2) Maximal zulässige Anzahl:

  • Lodge Lavendel: bis zu 2 Hunde

  • Lodge Thymian: 1 Hund

(3) Es wird eine Gebühr ab 10,00 € pro Hund und Nacht erhoben. Der genaue Betrag wird in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

(4) Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. Hinterlassenschaften sind unverzüglich vom Gast zu entfernen.

(5) Hunde dürfen nicht auf Möbel, Betten oder in den Whirlpool. Schäden durch das mitgebrachte Tier hat der Gast zu ersetzen.

(6) Andere Haustiere sind nicht zugelassen.

§ 8 Whirlpool, Saunahaus und Außenanlagen

(1) Der private Außenwhirlpool ist 365 Tage im Jahr beheizt und steht den Gästen der jeweiligen Lodge ausschließlich zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

  • Sommersaison (01.05. – 31.10.): 15:00 – 22:00 Uhr

  • Wintersaison (01.11. – 30.04.): 15:00 – 21:00 Uhr

(2) Die Nutzungszeiten wurden auf Grundlage der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg festgelegt (vgl. Hinweise der LUBW – Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) und sind verbindlich einzuhalten.

(3) Außerhalb dieser Zeiten ist die Nutzung des Whirlpools nicht gestattet.

(4) Die Wassertemperatur des Whirlpools ist fest vorgegeben (Sommer 34 °C, Winter 36 °C) und darf vom Gast nicht eigenmächtig verändert werden.

(5) Das Saunahaus ist optional und nur nach vorheriger Absprache nutzbar. Die Nutzung erfolgt gegen Aufpreis (25,00 € pro 2-Stunden-Slot).

(6) Die Nutzung von Whirlpool und Saunahaus ist ausschließlich den buchenden Gästen der jeweiligen Lodge vorbehalten. Eine Mitnutzung durch Dritte (z. B. Besuch) bedarf der vorherigen Zustimmung und begründet keinen Rechtsanspruch.

(7) Die Nutzung von Whirlpool und Saunahaus erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder dürfen den Whirlpool und das Saunahaus nur in Begleitung Erwachsener nutzen.

(8) Glasflaschen, scharfe oder zerbrechliche Gegenstände sind im Whirlpool- und Saunabereich nicht gestattet. Getränke dürfen ausschließlich in den bereitgestellten Kunststoffgefäßen mitgenommen werden.

(9) Bei Unwohlsein während der Nutzung ist diese sofort zu beenden.

§ 9 Hausordnung und Pflichten des Gastes

(1) Der Gast verpflichtet sich, die Lodge und ihr Inventar pfleglich zu behandeln.

(2) Ruhezeiten:

  • Nachtruhe: 22:00 – 07:00 Uhr

Während dieser Zeit sind Lärmentwicklung, laute Musik im Freien und sonstige Störungen zu unterlassen.

(3) Rauchen ist in den Lodges und im Whirlpool nicht gestattet. Auf der Terrasse darf geraucht werden, sofern Aschenbecher genutzt werden und keine Brandgefahr entsteht. Zigarettenreste sind vollständig abgekühlt im Restmüll zu entsorgen.

(4) Feiern und Veranstaltungen, insbesondere Junggesellenabschiede und ähnliche Anlässe, sind in den Lodges und auf dem Gelände nicht gestattet. Die Lodge dient ausschließlich der privaten Nutzung durch die buchenden Gäste. Gruppenbuchungen sind nicht erwünscht.

(5) Besuche durch nicht im Mietvertrag erfasste Personen bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Whirlpool und Saunahaus sind für Besucher ausgeschlossen.

(6) Eine ausführliche Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrags und einsehbar unter hus-chalet.de/hausordnung sowie in der Lodge ausliegend.

(7) Verstöße gegen die Hausordnung oder grobe Pflichtverletzungen berechtigen den Vermieter zum sofortigen Vertragsabbruch ohne Anspruch des Gastes auf Rückerstattung.

§ 10 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter unbegrenzt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Eine Haftung für die Nutzung von Whirlpool, Saunahaus und Außenanlagen ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

(5) Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Wir empfehlen, Wertsachen nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

(6) Für höhere Gewalt (Naturereignisse, Stromausfall, behördliche Anordnungen, Krankheitswellen etc.), die zur Beeinträchtigung des Aufenthalts führen, wird keine Haftung übernommen.

§ 11 Sorgfaltspflicht, Poolkaution und Haftung des Gastes

(1) Der Gast verpflichtet sich, die Lodge, das Inventar, die Außenanlagen einschließlich Whirlpool und Saunahaus pfleglich und sachgerecht zu nutzen. Maßgeblich für die sachgerechte Nutzung sind diese AGB und die Hausordnung, einsehbar unter hus-chalet.de/hausordnung sowie in der Lodge ausliegend. Mit der Buchung erklärt sich der Gast mit den Inhalten der Hausordnung einverstanden.

(2) Unsachgemäße Nutzung im Sinne dieser AGB liegt insbesondere vor bei:

a) Verstößen gegen die Hausordnung b) Überschreitung der gebuchten Personenzahl ohne vorherige schriftliche Zustimmung c) Belegung von Lodge Thymian mit anderen als zwei Erwachsenen sowie Belegung von Lodge Lavendel mit Kindern unter sechs Jahren d) Gruppenbuchungen, Feiern, Junggesellenabschieden oder ähnlichen Anlässen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung e) Nutzung von Whirlpool oder Saunahaus außerhalb der ausgewiesenen Öffnungszeiten f) Einbringen von Glasflaschen, scharfen oder zerbrechlichen Gegenständen in den Whirlpool oder in den Sauna-Bereich g) Eigenständige Veränderung von Pool-Einstellungen (insbesondere Temperatur), eigenmächtiges Einbringen von Zusätzen (Aromen, Pflegezusätze, Reinigungsmittel) in das Wasser h) Essen, Trinken (außer in bereitgestellten Kunststoffgefäßen) oder Rauchen im Whirlpool i) Nichtbeachtung der Hygiene-Vorgaben (z. B. Duschen vor Whirlpool-Nutzung, Badeschuhe auf dem Weg zum Pool) j) Rauchen in den Lodges oder im (auch geöffneten) Whirlpool k) Mitnahme von Hunden ohne vorherige Absprache oder über die zulässige Anzahl hinaus l) Lärmverursachung außerhalb der ausgewiesenen Ruhezeiten

(3) Poolkaution

a) Bei Anreise hinterlegt der Gast eine Poolkaution in Höhe von 100,00 € in bar. b) Die Kaution dient der Absicherung bei Beschädigungen, Verunreinigungen, eigenmächtigen Veränderungen oder nicht sachgerechter Nutzung des Whirlpools. c) Bei ordnungsgemäßer Nutzung und sauberer, einwandfreier Rückgabe wird der Betrag am Abreisetag vollständig in bar zurückerstattet. d) Übersteigen die nachweisbaren Schäden oder die Wiederherstellungskosten den Kautionsbetrag, hat der Gast den Differenzbetrag zu erstatten.

(4) Wird das Wasser im Whirlpool durch unsachgemäßen Gebrauch in einer Weise verunreinigt, dass ein außerplanmäßiger Wasserwechsel und eine zusätzliche Reinigung erforderlich sind, werden die hierfür entstehenden Kosten dem Gast in Rechnung gestellt.

(5) Der Gast haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitreisenden, Besucher oder mitgebrachte Tiere schuldhaft am Mietobjekt, am Inventar, am Whirlpool, am Saunahaus oder an den Außenanlagen verursacht werden. Die Haftung umfasst auch Folgekosten wie etwa Ausfallzeiten der Anlage bis zur Wiederherstellung.

(6) Schäden sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch vor Abreise zu melden. Der Vermieter dokumentiert festgestellte Schäden in geeigneter Weise (z. B. fotografisch).

(7) Schlüsselverlust: Bei Verlust eines Schlüssels oder bei Nichtdeponieren im Schlüsseltresor bei Abreise trägt der Gast die Kosten der erforderlichen Wiederbeschaffung der Schließanlage bzw. eines Ersatzschlüssels.

(8) Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung, bei wiederholter Missachtung von Sicherheitsvorgaben oder bei einer Gefährdung von Personen oder Sachen ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und die Lodge sofort zu schließen. Der Gast hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Mietpreises.

(9) Die Nutzung von Whirlpool und Saunahaus erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre minderjährigen Begleitpersonen. Bei gesundheitlichen Risiken (z. B. Kreislaufprobleme, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schwangerschaft) wird empfohlen, die Nutzung vorab ärztlich abzuklären.

(10) Dem Gast wird empfohlen, eine Privathaftpflicht- und Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die etwaige Schäden und Stornierungen abdeckt.

§ 12 Meldepflicht nach Bundesmeldegesetz

(1) Gemäß §§ 29 ff. Bundesmeldegesetz (BMG) ist der Gast verpflichtet, bei Anreise einen Meldeschein auszufüllen. Erhoben werden insbesondere Tag der Ankunft und Abreise, Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Anzahl der mitreisenden Personen sowie – bei ausländischen Gästen – Seriennummer des Ausweispapiers.

(2) Der Vermieter ist verpflichtet, die Meldescheine für ein Jahr aufzubewahren und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zu vernichten.

§ 13 Geschenkgutscheine

(1) HÛS-Geschenkgutscheine sind nach den auf der Website ausgewiesenen Wertstufen oder als individueller Wunschbetrag (Mindestbetrag 50,00 €) erhältlich.

(2) Gutscheine sind drei (3) Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt der Anspruch auf Einlösung.

(3) Gutscheine sind ausschließlich auf Aufenthalte und Zusatzleistungen in den HÛS Chalets anrechenbar. Eine Bareinlösung oder Auszahlung des Restbetrags ist ausgeschlossen.

(4) Gutscheine können in Teilbeträgen eingelöst werden. Restguthaben bleibt bis zum Ablauf der Gültigkeit erhalten.

(5) Gutscheine sind frei übertragbar.

(6) Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Gutscheins wird kein Ersatz geleistet.

(8) Bei Stornierung einer mit Gutschein bezahlten Buchung gelten die Stornofristen gemäß § 5. Der Gutschein-Einsatz wird anteilig verbraucht; der nicht verbrauchte Anteil verbleibt auf dem Gutschein.

§ 14 Datenschutz

(1) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und nach den Bestimmungen der DSGVO.

(2) Die ausführliche Datenschutzerklärung ist unter hus-chalet.de/datenschutzerklrung abrufbar.

(3) Der Gast hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten gemäß Art. 15 ff. DSGVO.

§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Vermieters. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.

(3) Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.

Stand: [Datum eintragen]

Jochen Leisinger (Einzelunternehmer) HÛS Chalets Hauweg 26 · 79692 Kleines Wiesental buchung@hus-chalet.de · +49 (0) 172 5693 211 hus-chalet.de

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